Allgemeines:
- Richte und überprüfe dein Kleid rechtzeitig.
- An den höchsten Narren Feiertagen trägst du immer ein sauberes, gewaschenes und frisch gebügeltes Kleid.
- Achte darauf, dass dein Häs keine Löcher hat.
- Der Narro trägt das Vöhringer Wappen aufgemalt auf dem Häs. Das Riemenende ist auf dem Rücken. Das Geschell umfasst mindestens vier Riemen. Es werden weiße Handschuhe getragen. Das Hütchen muss fest an das Häubchen festgebunden werden. Als Schuhwerk gelten geputzte schwarze Schuhe. Erlaubt sind Halbschuhe oder Stiefel.
- Auf der Hose vom Narro ist das Bauernpaar abgebildet in seiner Festtags- und Arbeitskleidung. Auf dem Rücken des Oberteils ist eine Vöhringer Mühle abgebildet.
Besonders für den Narro:
- Den Sprungbändel trägt der Narro gut sichtbar an der linken Seite am Kopftuch befestigt.
- Kümmerliche Hahnenfedern und ungepflegte Hütchen passen nicht zum Auftreten des Narro.
- Pflege deine Perücke und Ohrenschmuck.
- Brezelstange ist beim Umzug, sowie bei Auftritten immer mit sich zu tragen.
- Das Tragen des kompletten Narro wird auf Straßen, Plätzen, Hallen, sowie Lokalen erwünscht.
Das Verhalten eines Narro:
- Freude und Frohsinn sind nicht gleichbedeutend mit Zügellosigkeit.
- Es ist während des Umzugs darauf zu achten, dass keine große Lücke zwischen den Hästrägern entsteht.
- Die Maske bleibt während des Umzugs und während eines Auftritts immer angezogen.
- Narro sind innerhalb des Zuges mustergültig Geordnet.
- Der Narro hebt beim Sprung den ganzen Fuß. Wildes und auch zu schnelles Springen ist untersagt.
- Das Schenken soll Dir und dem Beschenkten Freude machen. Werfe die Gaben dem zu beschenkten leicht zu. Bei schlechtem Wetter sollen die Gaben direkt in die Hand gegeben werden
Grundsätzliches:
Bei Fragen rund um das Thema Häs bitte an den Häswart Stefan Hauser wenden.
Das Ausleihen ist grundsätzlich mit dem Glockenvertreter abzuklären. Der Träger muss Mitglied der Narrenzunft Vöhringen e. V. sein und die Regeln kennen und akzeptieren.
Bei Missachtung der Narro Ordnung darf der Elferrat den Träger zu Recht weisen.
Der Elferrat der
Narrenzunft Vöhringen e.V.
Vöhringen, den 06.01.2019