Allgemeines:
- Richte und überprüfe dein Kleid rechtzeitig.
- An den höchsten Narren Feiertagen trägst du immer ein sauberes, gewaschenes und frisch gebügeltes Kleid.
- Achte darauf, dass dein Hexenkleid keine Löcher hat.
- Die Hexe trägt rote Socken, welche immer hochgezogen sind. Unter dem schwarzen Rock trägt die Hexe eine weiße Hexenunterhose. Über dem Rock ist ein brauner Schurz gebunden. Die orangene Hexenbluse ist immer in den Rock gesteckt. Es werden schwarze Handschuhe ohne Löcher getragen. Die rote Hexennummer ist hinten auf das schwarze Kopftuch genäht.
- Als Schuhwerk werden schwarze und saubere Turnschuhe angezogen.
Besonders für die Hexe:
- Eine Hexe darf nur mit Erlaubnis der Narrenzunft (gültiger Hexennummer und Sprungbändel) an den Veranstaltungen teilnehmen. Kinderhexen sind generell nicht erlaubt. Der Träger einer Hexe muss volljährig sein. Der Erwerb einer Hexe erfolgt über den Elferrat.
- Die Hexe verpflichtet sich für 5 Jahre beim Hexentanz mitzuwirken oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs. Währenddessen ist die Pflicht der Hexentanzprobe zu erfüllen.
- Mit dem Schabernack und den Streichen der Hexe werden die Zuschauer unterhalten, jedoch allen zur Freud und keinem zum Leid.
- Das Tragen der kompletten Hexe wird auf Straßen, Plätzen, Hallen sowie Lokalen vorausgesetzt.
- Der gültige Sprungbändel muss gut sichtbar an der linken Seite des Kopftuchs befestigt sein
- Der Hexenbesen ist bei jedem Umzug mitzuführen.
Das Verhalten einer Hexe:
- Freude und Frohsinn sind nicht gleichbedeutend mit Zügellosigkeit.
- Es ist während dem Umzug darauf zu achten, dass keine große Lücke zwischen den Häßträger entsteht. Es ist außerdem darauf zu achten, dass niemand umgerannt wird.
- Die Maske bleibt während des Umzugs und während eines Auftritts immer angezogen.
- Das Laufen vor dem Hexenwagen, sowie das besteigen des Hexenwagendachs ist nicht erlaubt. Eine Hexe hat im Hexenwagen während des Umzugs nichts verloren. Lediglich das Einladen von Zuschauern ist gestattet. Der im Hexenwagen befindliche Schnaps dient den Zuschauern als Willkommensgruß. Kein Ausschank von Schnaps an minderjährige.
Grundsätzliches:
Bei Fragen rund um das Thema Häs bitte an den Häswart Stefan Hauser wenden.
Zwischen dem 18. und noch nicht vollendeten 30. Lebensjahr darf das Hexenhäs höchstens 3-mal pro Fasnet ausgeliehen werden. Auszuleihende Hexen sind grundsätzlich mit dem Hexenvertreter abzuklären. Der Träger muss Mitglied der Narrenzunft Vöhringen e. V. sein und die Regeln kennen und akzeptieren.
Der Elferrat kann bei Zuwiderhandlung der Hexenordnung die Hexennummer sperren und ein Sprungverbot erteilen.
Der Elferrat der
Narrenzunft Vöhringen e.V.
Vöhringen, den 06.01.2019