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Sehr geehrte Mitglieder, liebe Hexen,

nur noch circa 100 Tage, bis wir wieder unsere geliebten Narrenkleider und Masken abstauben dürfen und der Broatschua-Ruf durch unser schönes Vöhringen sowie die Ortschaften in Nah und Fern hallt. Wir als Elferrat blicken mit großer Vorfreude auf die anstehende Fasnet gemeinsam mit euch. In den letzten Jahren durften wir trotz schwieriger Umstände in Hinblick auf Corona ein stetiges Wachstum unserer Zunft verzeichnen, worauf wir sehr stolz sind. Dies zeigt uns, dass der Verein sich in die richtige Richtung entwickelt. Nur mit euch und eurer
tatkräftigen Unterstützung sind große Projekte wie unser alljährliches Fasnetswochenende oder der Bau eines neuen Hexenwagens möglich. Nichtsdestotrotz bringt schnelles Wachstum auch immer Herausforderungen mit sich. Aus diesem Grund hat sich der Elferrat geschlossen
dazu entschieden, für das Aus- oder Verleihen einer Hexe neue Regeln aufzustellen. In der Vergangenheit war es bei der großen Gruppe und den schwammigen Regeln oft schwierig, den Überblick zu behalten. Im Schadens- oder Unfallfall trägt jedoch die Zunft und somit der Elferrat die Verantwortung, weshalb wir uns in der Pflicht sehen, Anpassungen vorzunehmen.

Ab sofort und damit logischerweise vor allem ab der kommenden Fasnet, muss bis zum 6. Januar (beim Maskenabstauben) dem Hexenvertreter mitgeteilt werden, wann und von wem die Hexe geliehen wird. Die Häufigkeit bleibt dabei unverändert: Ist die ausleihende Person unter 30 Jahre alt, darf pro Saison dreimal geliehen werden. Ab 30 Jahren darf die ausleihende Person unbegrenzt leihen. Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass die ausgeliehene Hexe einen gültigen Sprungbändel besitzt. Zusätzlich muss die ausleihende Person zwingend bis zum 06. Januar eine Beitrittserklärung abgeben. Ein kurzfristiges Anmelden von Aus- oder Verleihen ist nach dem 6. Januar nicht mehr zulässig. Die einzige Ausnahme ist der Nachtermin, an dem nochmals Busfahrkarten und Bändel verkauft werden. Auch dort kann beim Hexenvertreter noch ein Aus- oder Verleih angemeldet werden. Speziell am Vöhringer Wochenende werden keine Ausnahmen genehmigt. Diese Regelungen gelten ausschließlich für die Hexen. Alle anderen Kleider sind davon nicht betroffen. Sollten zu dieser Thematik Fragen entstehen, steht der Elferrat jederzeit zur Verfügung.

Drei kräftige Broatschua – Hexa
Marc Schlotter
Hexenvertreter

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